Berufsordnung BINTA e.V.

Bedeutung der Berufsordnung von BINTA e.V.

Bei diesen Richtlinien handelt es sich um fachliche und ethische Leitlinien der Berufsausübung als Integrative Atemtherapeut:innen und Atemtrainer:innen. Diese wurden durch den Berufsverband Integrative Atemtherapie e.V. (BINTA) erarbeitet.

Fachausbildung

Alle Atemtherapeut:innen und -trainier:innen des BINTA haben eine fundierte Ausbildung an durch BINTA anerkannten Instituten absolviert und wurden gemäß entsprechender Qualitätsstandards durch diese zertifiziert. Die Atemtherapeut:innen und -trainer:innen bieten nur solche Dienstleistungen an und verwenden nur diejenigen Methoden, für die sie durch Ausbildung, Fortbildung oder Erfahrung qualifiziert sind.

Berufsbezeichnung/Titelführung

Die Berufsbezeichnungen/Titel entsprechen den jeweiligen Ateminstituten und ggf. weiteren absolvierten Abschlüssen.

Verantwortung

Die Atemtherapeut:innen und -trainer:innen sind sich ihrer Verantwortung gegenüber ihren Klient:innen zu jeder Zeit bewusst. Dies beinhaltet auch, dass die Grenzen der Atemtherapie bzw. bei bestimmten Krankheitsbildern vorhandenen Kontraindikationen anerkannt und infolgedessen ggf. Klient:innen abgelehnt bzw. an Ärzt:innen, Psychotherapeut:innen, Psycholog:innen und Psychiater:innen verwiesen werden.Die Berufsbezeichnungen/Titel entsprechen den jeweiligen Ateminstituten und ggf. weiteren absolvierten Abschlüssen.

Klient:innenbeziehung und Schweigepflicht

Die Atemtherapeut:innen und -trainer:innen respektieren das Recht auf Privatsphäre, Vertraulichkeit und Selbstbestimmung und halten sich an die therapeutische Schweigepflicht. Das Ungleichgewicht im Rahmen der Klient:innenbeziehung wird niemals für persönliche oder intime Kontakte bzw. Interessen ausgenutzt.

Supervision, Weiterbildungen und Selbstverpflichtung

Für die Atemtherapeut:innen und -trainer:innen gilt, sich eine reliable Sachkunde über die von ihnen ausgeübten Verfahren, einschließlich ihrer Risiken anzueignen. Sie haben dafür Sorge zu tragen, dass ihre Arbeit die erforderliche Qualität besitzt. Dementsprechend sind sie zum Erhalt und zur Weiterentwicklung ihrer professionellen Kompetenzen verpflichtet. Hierzu, sowie zur Selbstverpflichtung des eigenen Entwicklungsprozesses, nehmen sie regelmäßig an Fort- und Weiterbildungen, Supervision und/oder Intervisionen teil. Teil der Selbstverpflichtung ist es, die volle Verantwortung für den eigenen Entwicklungsprozess zu übernehmen und diesen eigenständig weiterzuverfolgen (z.B. durch Supportgruppen, Super- und Intervisionen, eigene Atem- und Meditationspraxis etc.).

Selbstverantwortung von Klient:innen

Atemtherapeut:innen und -trainer:innen leisten Hilfe zur Selbsthilfe. Sie bieten den bestmöglichen Rahmen für den Prozess der Klient:innen. Die Verantwortung für den eigenen Entwicklungsprozess obliegt den Klient:innen.

Verbindlichkeit der Berufsordnung

Diese Berufsordnung ist für alle Mitglieder:innen des Berufsverbands verbindlich.