Ethische Grundsätze der Integrativen Atemtherapie

Ethikstandards

Integrative Atemtherapeut*innen sind zur Einhaltung berufsethischer Prinzipien verpflichtet. Die ethischen Standards sind Ausdruck des Selbstverständnisses der Atemarbeit. Sie vermitteln selbstständigen Integrativen Atemtherapeut*innen eine gültige Orientierung für ihre praktische Arbeit und setzen Maßstäbe, anhand derer Integrative Atemtherapie öffentlich überprüfbar wird. In wesentlichen Teilen, nämlich dem Schutz des Privatgeheimnisses (§ 203 StGB), dem Zeugnisverweigerungsrecht (§ 383 ZPO, § 53 StGB) und dem Verbot der Ausnutzung der Beratungsbeziehung zu sexuellen Handlungen (§ 174 c StGB) sind die ethischen Standards gesetzlich gesichert.

Selbstverantwortung der Klient*innen

Die Klient*innen sind für die Resultate der Atemarbeit selbst verantwortlich. Die Integrativen Atemtherapeut*innen bieten den bestmöglichen Rahmen für deren Wachstumsprozess, sie sind jedoch nicht verantwortlich dafür, dass es zu den anvisierten Resultaten kommt. Sie helfen den Klient*innen den Raum und die Klarheit zu erlangen, wo psychische oder physische Blockaden liegen. Auflösung und Integration geschieht durch den Atem und eine proaktive Mitarbeit der Klient*innen und liegt zumindest zu 70% in der Verantwortung der Klient*innen.

Aufklärung und Absicherung

Die Integrativen Atemtherapeut*innen sind verpflichtet, zum Schutz ihrer Klient*innen, diese im Erstgespräch über die fachlichen Standards, die Kosten und den Verlauf der Behandlung ihrer Integrativen Atemarbeit zu informieren und aufzuklären.

Vertraulichkeit und Verschwiegenheitspflicht

Selbstständige Integrative Atemtherapeut*innen unterliegen der Verschwiegenheitspflicht nach § 203StGB. Das gehört zur Integrität und Intimität des Arbeitens und gibt dem/der Klient*in die notwendige Vertrauensbasis. Die Verschwiegenheitspflicht gilt auch über den Tod der Klient*innen hinaus. Die Verschwiegenheitspflicht ist auch gegenüber Fachkolleg*innen und in der Supervision zu wahren. Im Einzelfall können die Integrativen Atemtherapeut*innen von ihren Klient*innen von der Verschwiegenheitspflicht entbunden werden. Diese Entbindung soll schriftlich erfolgen. Wegen des besonderen Vertrauensschutzes, dessen die Beziehung zwischen Klient*in und Integrativer Atemtherapeut*in bedarf, ergibt sich auch die Notwendigkeit fachlicher Unabhängigkeit der Integrativen Atemtherapeut*in von beauftragenden Institutionen. Der Schutz des Privatgeheimnisses wird durch Regelungen zum Zeugnisverweigerungsrecht ergänzt.

Beziehung zu den Klient*innen

Die Beziehung selbstständiger Integrativer Atemtherapeut*innen zu ihren Klient*innen ist eine professionelle Beziehung. Sie ist geprägt von Respekt, Nähe und Einfühlung bei gleichzeitig professionell notwendiger innerer Distanz, die es ermöglicht, Abläufe in dieser Beziehung wahrzunehmen und ihre Psychodynamik zu reflektieren. Die Integrativen Atemtherapeut*innen sind für die Gestaltung dieser Beziehung verantwortlich. Sie achten darauf, dass nicht die eigenen Bedürfnisse den Begleitprozess in der Atemarbeit bestimmen. Ferner sind sie frei von Gedanken der Diskriminierung in Bezug auf Hautfarbe, Geschlecht und Alter. Körperkontakt in der Beratung ist ausschließlich am Wohl der Klient*innen orientiert und erfordert besondere Sorgfalt zur Vermeidung von Übergriffen und sexuellen Kontakten.

Selbstverantwortung der Integrativen Atemtherapeut*innen

Alle Integrativen Atemtherapeut*innen sind für ihr Handeln (Tun und Unterlassen) selbst verantwortlich. Sie sind offen für kritisches Feedback als Hilfe zur Verbesserung ihrer Kompetenz. Sie verpflichten sich, bei Verstößen gegen ethische Grundlagen oder Zweifeln an ihrem Handeln sich an eine Supervisorin/einen Supervisor (Therapeutenliste) zu wenden, um Lösungsmöglichkeiten für ihren Fehltritt zu gestalten und zu integrieren. Weitere Möglichkeiten der Kommunikation finden sich in unserem Forum im internen Bereich der BINTA-Webseite.

Die Beziehung selbstständiger Integrativer Atemtherapeut*innen zu sich selbst ist eine von Selbst-Bewusstsein, Selbst-Fürsorge und Authentizität getragene Beziehung. Sie beinhaltet die Selbstverantwortung für den eigenen Wachstumsprozess. Die Integrativen Atemtherapeut*innen verpflichten sich, einmal im Jahr zu einer Weiterbildung und regelmäßiger Teilnahme an Supervisionssitzungen.

Auch ein Körper-, Ernährungs- und Gesundheitsbewusstsein sollte vorhanden sein. Der eigene Körper ist das wichtigste Instrument im ganzheitlichen Arbeiten.

Ökologisches Denken und Handeln darf in die Ausrichtung Integrativer Atemtherapeut*innen mit einfließen.

Die nächsten Menschen in der eigenen Umgebung sind Spiegel persönlicher Entwicklung und geben Nahrung für inneres Wachstum. Die Beziehungen zu ihnen dürfen geklärt sein, sodass Integrative Atemtherapeut*innen frei und unterstützend mit ihren Klient*innen in Klarheit, Harmonie und Wahrheit arbeiten können.